

Es kann jedem irgendwann passieren, dass sie oder er geistig nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und für sich selbst zu sorgen. Deshalb sollte man sich so früh wie möglich Gedanken darüber machen, was in diesem Fall geschehen soll.
Mit einer Vorsorgevollmacht absichern
Bestimmen Sie vorab eine Vertrauensperson, die in Ihrem Sinne notwendige Entscheidungen trifft oder alltägliche Geschäfte übernimmt, wenn Sie es später einmal nicht mehr können. Damit verhindern Sie die Bestellung eines Erwachsenenvertreters durch das Gericht.
Was bedeutet gesetzliche Erwachsenenvertretung?
Nächste Angehörige (Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Neffen, Nichten) können für eine psychisch kranke oder geistig beeinträchtigte Person mit Bestätigung der Notarin bzw. des Notares Rechtshandlungen setzen (ärztliches Zeugnis sowie Dokumente über die Verwandtschaft müssen der Notarin bzw. dem Notar vorgelegt werden). Hierfür benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Notarin oder Ihres Notars, womit Ihre Vertretungsbefugnis ausgewiesen wird. Es erfolgt eine Eintragung im ÖZVV, jährliche Berichterstattung an das Gericht sowie die Genehmigung von Rechtshandlungen durch das Gericht sind erforderlich. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre.
Selbstbestimmt dank einer Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für die Zukunft bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen und damit selbst die Grenze zwischen technischem Fortschritt in der Medizin und Menschenwürde ziehen. Zur Errichtung ist zunächst ein Gespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt erforderlich. Anschließend bedarf es eines Gespräches mit Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar, Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt oder jemand Rechtskundigem der Patientenvertretung. Durch diese Person wird die Registrierung im Zentralen Vertretungsregister vorgenommen. Achtung! Eine Patientenverfügung muss alle acht Jahre erneuert werden.
Unsere Leistungen:
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von Erwachsenenvertreterverfügungen
- Ausstellung einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung
- Registrierungen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis
- Eintragungen in das Patientenverfügungsregister
