Am 1. 2. 2024 wurde Mag. Andrea Pfitzner zur öffentlichen Notarin an der Amtsstelle Hollabrunn ernannt und hat das Notariat von DDr. Bittner übernommen, in dessen Kanzlei sie seit 2003 Notariats-Kandidatin und seit 2010 auch Partnerin war.
UNSERE KANZLEI
Neuer Name. Neuer Standort. Und doch altbewährt.
Unsere Kanzlei befindet sich am Raiffeisenplatz in Hollabrunn. Ein neuer Standort mit hellen, freundlichen Räumlichkeiten. Selbstverständlich barrierefrei und für alle gut erreichbar. Hier beraten wir unsere Klientinnen und Klienten genauso wie früher in der ehemaligen Kanzlei Ludwig Bittner & Partnerin in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir haben seit Jahren Erfahrung auf dem Gebiet des Erb-, Immobilien- und Unternehmensrechtes und wissen, was wir tun.
Mit Herz und Sachverstand
Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Anliegen und erklären selbst komplexe Sachverhalte ganz genau. In einem Notariat geht es oft um heikle Themen. Mit viel Einfühlungsvermögen finden wir immer die bestmögliche Lösung. Neben unserem Juristen-Team unterstützen uns dabei noch viele langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kompetenz
Wir bringen all unser Know-how und unsere Erfahrung ein, um Ihnen in Rechtsfragen beizustehen.
Empathie
Wir beraten Sie mit viel Einfühlungsvermögen in sämtlichen notariellen Angelegenheiten.
Zuverlässigkeit
Auf uns können Sie sich verlassen. Wir sind unparteilich, diskret und kümmern uns um Ihre Anliegen.
WAS MACHT EINE NOTARIN BZW. EIN NOTAR?
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihnen ist staatliche Autorität übertragen, um öffentliche Urkunden zu errichten. Sie stellen dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Notarielle Urkunden haben vor Gericht und Behörden besondere Beweiskraft und können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.
Die Notarin bzw. der Notar ist unabhängig, unparteiisch und genießt öffentlichen Glauben. Als neutrale Rechtsberaterin bzw. neutraler Rechtsberater steht sie bzw. er immer für das Recht und achtet darauf, dass keine Seite benachteiligt wird. Sie bzw. er verhindert Streit und vermittelt dort, wo mit Kompromissen mehr zu erreichen ist als mit einem Gerichtsurteil.
Die Notarin bzw. der Notar ist zudem Garant für Sicherheit bei der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen. Die Zusammenarbeit mit der Notartreuhandbank AG bei der Errichtung der Treuhandkonten für Kaufverträge sorgt zusätzlich für eine rasche und absolut risikolose Transaktion.