1. Gesellschafter:
Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer
2. Firmenname:
ev. Kontakt mit Wirtschaftskammer zur Abklärung der Zulässigkeit des Firmenwortlauts, Achtung auf geschützte Marken
3. Sitz des Unternehmens:
Geschäftsanschrift (politische Gemeinde)
4. Gegenstand des Unternehmens, konkrete Beschreibung der in Aussicht genommenen Tätigkeit
5. Höhe des Stammkapitals
6. Höhe der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage (Geschäftsanteile)
7. Geschäftsführer:
Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer
(falls mehrere gewünscht, jeweils selbständige oder nur gemeinsame Vertretungsbefugnis?)
8. Klärung, ob auch Sacheinlagen geleistet werden sollen
(Einbringung von Vermögensgegenständen, Betrieben, Mitunternehmeranteilen o.ä.)
9. Gespräch mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater zur Information über steuerliche Rahmenbedingungen
(erwartete Umsätze, Liquiditätsbedarf, Bilanzierung, Sozialversicherung etc.)
10. Kontakt mit der Wirtschaftskammer zur Abklärung allfälliger Förderungsmöglichkeiten (z.B. nach dem Neugründungsförderungsgesetz – NEUFÖG)
11. Kontakt mit der Gewerbebehörde zur Abklärung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen (ev. Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers)
12. Beratungsgespräch mit Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar zur rechtlichen Analyse der gewünschten Gesellschafterstruktur
- inhaltliche Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages,
- Beratung zur Haftung der Gesellschafter und zur Verantwortlichkeit der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers
Notwendige (zweckmäßige) Punkte des Gesellschaftsvertrages
- Firma und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals (Mindestkapital von € 35.000,–)
- Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter (die Hälfte der Stammeinlage muss bar einbezahlt werden)
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Geschäftsanteile im Erbweg
- Kündigung der Gesellschaft
- Auflösung der Gesellschaft
13. Eröffnung eines Gesellschaftskontos, Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Gesellschafter
14. Errichtung der Gesellschaft unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Gesellschafter bei Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar
15. Gesellschaftsteuer:
Ihre Notarin bzw. Ihr Notar berechnet die Gesellschaftsteuer (grundsätzlich 1% der einbezahlten Stammeinlage) selbst und erfolgt die Begleichung derselben über ein Konto der Notarin bzw. des Notares.
16. Firmenbuch:
Die dortigen Eintragungen werden von Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar beantragt.
17. Firmenbuchauszug:
Wird Ihnen von Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar übermittelt. Ab der Eintragung der Gesellschaft kann diese ihre Tätigkeit uneingeschränkt aufnehmen.