Notariat Pfitzner Hollabrunn
Notariat Pfitzner Hollabrunn

UNTERNEHMENS- & GESELLSCHAFTSRECHT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

UNTERNEHMENS- & GESELLSCHAFTSRECHT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

Unsere langjährige Erfahrung und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern machen unsere Kanzlei zur kompetenten Partnerin bei sämtlichen notariellen Tätigkeiten in diesem Bereich.

Sie möchten ein Unternehmen gründen?

Wir unterstützen wir Sie gerne dabei und klären Fragen wie: Welche Unternehmensform ist in Ihrem Fall die Richtige? Welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Wie sehen die steuerlichen Bedingungen aus? Aber auch darüber hinaus z.B. bei Eingaben und Änderungen sind wir immer für Sie da und begleiten Sie in rechtlichen Fragen ein Betriebsleben lang – wenn Sie wollen bis hin zur geregelten Übergabe an die nächste Generation.

 Unsere Leistungen im Detail:

  • Einsicht in das Firmenbuch
  • Gesellschaftsverträge
  • Eintragung in das Firmenbuch
  • Eingaben bei Wechsel von Geschäftsführern oder Gesellschaftern
  • Änderung des Firmenwortlauts oder Firmensitzes
  • Eingaben zu Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
  • Abtretung und Einbringung von Geschäftsanteilen
  • Beurkundung von General- und Hauptversammlungen
  • Änderung der Rechtsform (Umgründung, Verschmelzung, Spaltung etc.)
  • Liquidation

FRAGEN UND ANTWORTEN

Alle Kapital- und Personengesellschaften sowie alle Genossenschaften, die in Österreich ihren Firmensitz haben, sind in einem zentralen, öffentlichem EDV- Verzeichnis, dem Firmenbuch, eingetragen. Weiters sind auch Daten über sämtliche inländische Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften und Einzelunternehmer ersichtlich.

CHECKLISTE

1. Gesellschafter:
Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer

2. Firmenname:
ev. Kontakt mit Wirtschaftskammer zur Abklärung der Zulässigkeit des Firmenwortlauts, Achtung auf geschützte Marken

3. Sitz des Unternehmens:
Geschäftsanschrift (politische Gemeinde)

4. Gegenstand des Unternehmens, konkrete Beschreibung der in Aussicht genommenen Tätigkeit

5. Höhe des Stammkapitals

6. Höhe der von jedem Gesellschafter übernommenen Stammeinlage (Geschäftsanteile)

7. Geschäftsführer:
Namen, Geburtsdaten, Adressen, Staatsbürgerschaft, Sozialversicherungsnummer
(falls mehrere gewünscht, jeweils selbständige oder nur gemeinsame Vertretungsbefugnis?)

8. Klärung, ob auch Sacheinlagen geleistet werden sollen
(Einbringung von Vermögensgegenständen, Betrieben, Mitunternehmeranteilen o.ä.)

9. Gespräch mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater zur Information über steuerliche Rahmenbedingungen
(erwartete Umsätze, Liquiditätsbedarf, Bilanzierung, Sozialversicherung etc.)

10. Kontakt mit der Wirtschaftskammer zur Abklärung allfälliger Förderungsmöglichkeiten (z.B. nach dem Neugründungsförderungsgesetz – NEUFÖG)

11. Kontakt mit der Gewerbebehörde zur Abklärung der diesbezüglichen Rahmenbedingungen (ev. Benennung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers)

12. Beratungsgespräch mit Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar zur rechtlichen Analyse der gewünschten Gesellschafterstruktur

  • inhaltliche Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages,
  • Beratung zur Haftung der Gesellschafter und zur Verantwortlichkeit der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers

Notwendige (zweckmäßige) Punkte des Gesellschaftsvertrages

  • Firma und Sitz
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals (Mindestkapital von € 35.000,–)
  • Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter (die Hälfte der Stammeinlage muss bar einbezahlt werden)
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Geschäftsanteile im Erbweg
  • Kündigung der Gesellschaft
  • Auflösung der Gesellschaft

13. Eröffnung eines Gesellschaftskontos, Einzahlung der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Gesellschafter

14. Errichtung der Gesellschaft unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Gesellschafter bei Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar

15. Gesellschaftsteuer:
Ihre Notarin bzw. Ihr Notar berechnet die Gesellschaftsteuer (grundsätzlich 1% der einbezahlten Stammeinlage) selbst und erfolgt die Begleichung derselben über ein Konto der Notarin bzw. des Notares.

16. Firmenbuch:
Die dortigen Eintragungen werden von Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar beantragt.

17. Firmenbuchauszug:
Wird Ihnen von Ihrer Notarin bzw. Ihrem Notar übermittelt. Ab der Eintragung der Gesellschaft kann diese ihre Tätigkeit uneingeschränkt aufnehmen.

NOTARIAT
PFITZNER IN HOLLABRUNN

Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen in Rechtsfragen zur Seite.

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