Notariat Pfitzner Hollabrunn
Notariat Pfitzner Hollabrunn

IMMOBILIENRECHT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

IMMOBILIENRECHT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

Sie möchten ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen? Dabei gibt es einiges zu beachten, damit der Traum vom Eigentum reibungslos in Erfüllung geht. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Vorhaben und sorgen für eine sichere und rasche Errichtung des Kaufvertrages.

Sicher ist sicher

Beim Immobilienkauf oder -verkauf ist die Abwicklung der Kaufpreis­zahlung ein wesentlicher Punkt. Damit es dabei nicht zu Problemen kommen kann, empfehlen wir dafür ein extra für Ihren Kaufvertrag errichtetes Treuhandkonto bei der Notar­treuhand­bank.

Unsere Leistungen rund um den Immobilienkauf:

  • Einsicht in das Grundbuch und bei Belastungen Abklärung einer möglichen Löschung
  • Beratung zum Kaufobjekt (Teilungsplan, Nachbar­schaftsrechte etc.)
  • Abklären und Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen
  • Auskunft über die zu erwartenden Kosten
  • klare Formulierung des Vertragstextes
  • Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
  • sichere treuhändige Abwicklung der Kauf­preis­zahlung
  • Berechnung von Steuern und Gebühren und direkte Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Durchführung im Grundbuch

FRAGEN UND ANTWORTEN

Das Grundbuch gibt es heute in elektronischer Form. Früher war es tatsächlich ein Buch. Für die Grundstücksnummer, den/die Eigentümer und evtl. Belastungen wurde je ein neues Blatt beschrieben. Heute werden die einzelnen Blätter auf einem zusammengefasst. Unter A werden die Grundstücke mit Flächenwidmung und Adressen aufgelistet. Abschnitt B führt den/die Eigentümer an und unter C werden Belastungen wie insbesondere Hypotheken, Veräußerungsverbote, Dienstbarkeiten etc. ausgegeben. Zusätzlich enthält jeder Grundbuchsauszug die zugehörige Gemeinde und die Einlagezahl, die ein genaues Zuordnen der Objekte ermöglicht.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis des Finanzamtes, dass alle anfallenden Steuern gezahlt wurden. Sie ist Voraussetzung für die Verbücherung des Eigentumsrechtes.

Neben dem Kaufpreis fallen einerseits das Honorar der Notarin bzw. des Notars und andererseits Gebühren und Steuern an, die an das Gericht und das Finanzamt zu leisten sind. Diese sind insbesondere die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer. Für die Verkäuferin oder den Verkäufer fallen die Immobilienertragsteuer und etwaige Kosten der Lastenfreistellung an.

Ja. Vor dem Kauf einer Immobilie ist es daher ratsam, in das Grundbuch einzusehen, um bestehende Belastungen ausschließen und gegebenenfalls löschen zu können.

NOTARIAT
PFITZNER IN HOLLABRUNN

Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen in Rechtsfragen zur Seite.

NOTARIAT
PFITZNER IN HOLLABRUNN

Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen in Rechtsfragen zur Seite.