


TODESFALL & VERLASSENSCHAFT
IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

TODESFALL & VERLASSENSCHAFT
IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN
Das Ableben eines geliebten Menschen ist immer eine traurige Erfahrung. Zusätzlich zur emotionalen Belastung gibt es einige Dinge, um die man sich kümmern muss. Dazu gehört auch der geregelte Übergang des Vermögens auf die Erben und das hierfür erforderliche Verlassenschaftsverfahren beim Notar. Denn Erbe ist man erst, wenn dies vom Gericht festgestellt wurde (Einantwortungsbeschluss). Der Notar ermittelt im Auftrag des Gerichtes die Erben, sichert, wenn nötig, auch das hinterlassene Vermögen und informiert alle Beteiligten über ihre Rechte.
Sie können sich auf uns verlassen
Bei der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens können Sie auf unsere Unparteilichkeit und Diskretion vertrauen. Kommt es zu Streitigkeiten, ist es uns stets ein Anliegen, eine Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten zu finden.
Schritte im Verlassenschaftsverfahren:
- Termin zur Todesfallaufnahme
- Ermittlung der Erben und des hinterlassenen Vermögens (einschließlich Verbindlichkeiten)
- eventuelle Sicherung des Vermögens
- Vermögensaufstellung
- Abgabe der Erbantrittserklärung
- Unterstützung beim Abschluss eines Pflichtteilsübereinkommens
- Einantwortung des Nachlasses an die Erben
- Berechnung von Steuern und Gebühren und direkte Abwicklung mit dem Finanzamt
- grundbücherliche Durchführung des Verlassenschaftsergebnisses
