Notariat Pfitzner Hollabrunn
Notariat Pfitzner Hollabrunn

BEGLAUBIGUNG & NOTARIATSAKT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

BEGLAUBIGUNGEN & NOTARIATSAKT

IHR NOTARIAT
IM BEZIRK HOLLABRUNN

Ein Notar erfüllt als öffentliche Urkundsperson besondere Beurkundungsaufgaben. Darunter fallen Beglaubigungen und die Errichtung von Notariatsakten. Als Notariatsakt bezeichnet man eine öffentliche Urkunde, die besondere Beweiskraft besitzt und auch vollstreckbar sein kann.

Unsere Leistungen:

  • Errichtung von Notariatsakten
  • Einsicht in öffentliche Bücher (Grundbuch und Firmenbuch)
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Originalen (z.B.: beglaubigte Kopie eines Reisepasses zur Vorlage bei Behörden)
  • Verwahrung von Dokumenten
  • Registrierung von Dokumenten im elektr­onischen Urkundenarchiv

FRAGEN UND ANTWORTEN

Eine Vidimierung ist eine beglaubigte Kopie. Das bedeutet, dass diese Abschrift mit dem Original, von dem sie genommen wurde, übereinstimmt.

Die Notarin oder der Notar bestätigt damit, dass die Unterschrift von der Unterfertigerin bzw. dem Unterfertiger stammt.

Der Original-Notariatsakt bleibt immer im Notariat, das den Notariatsakt errichtet hat und wird dort verwahrt. Den Parteien kann daher nur eine Ausfertigung dessen mitgegeben werden.

NOTARIAT
PFITZNER IN HOLLABRUNN

Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Anliegen und stehen Ihnen in Rechtsfragen zur Seite.

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